Als Anliegerin oder Anlieger müssen Sie Winterdienst auf dem Gehweg entlang Ihres Grundstücks leisten, also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen. Der Schnee ist dabei am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Die Winterdienstpflicht besteht übrigens unabhängig von einer gebührenfinanzierten Gehwegreinigung.
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