Räumen und streuen Sie in der erforderlichen Breite von mindestens 1 m entlang ihres Grundstückes. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand, auf Treppen in voller Breite zu räumen und zu streuen. Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen mit feinkörnigem Kies, Sand, Splitt oder Blähton nicht ausreichend abstumpfen lassen. Auf Gehwegen darf kein Salz verwendet werden.
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