Laut der Satzungen der meissten Städte wird erwartet, daß Sie Sie die Gehwege entlang Ihres Grundstücks unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. sofort nach dem Entstehen von Eisglätte räumen und streuen. Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen.
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