Gemäß Ortssatzungen sind Eigentümer verpflichtet, die zur Liegenschaft gehörenden Bürgersteige und Straßenanteile zu reinigen, um Gefahren für Passanten und Umwelt zu vermeiden. Die wöchentliche Reinigung ist in vielen Städten und Verträgen vorgesehen.
Hinterlasse einen Kommentar